Die VHV Unfallversicherung bietet Sofortleistungen bei Schwerverletzungen, um Versicherungsnehmer in akuten Notsituationen schnell zu unterstützen.
1. Wir gewähren eine zusätzliche Sofortleistung bei Schwerverletzungen, wenn der Versicherungsnehmer während der Gültigkeit des Vertrags selbst genutztes Wohneigentum erstmalig erwirbt oder baut.
2. Der Versicherungsschutz beginnt
- mit dem Erwerb des Eigenheims oder,
- wenn das Eigenheim noch nicht bezugsfertig war, mit Beginn der Bauarbeiten.
Im Schadenfall müssen der Baubeginn bzw. der Erwerb des Eigenheims nachgewiesen werden.
3. Die beitragsfreie Sofortleistung beträgt für den Versicherungsnehmer und Ehe- oder Lebenspartner (soweit im Rahmen des Vertrags mitversichert) je 30.000 Euro.
4. Der Versicherungsschutz endet frühestens
- mit dem fünften Jahr nach Erwerb/Baubeginn,
- mit Veräußerung des Eigenheimes,
- mit Beendigung der Unfallversicherung.