Die VHV Hausratversicherung verzichtet auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Schadens und erweitert diesen Verzicht im Exklusiv-Tarif auch auf verletzte Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften.
- Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls: in allen Tarifen enthalten.
- Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten / Sicherheitsvorschriften: in KLASSIK-GARANT nicht enthalten, in EXKLUSIV enthalten.
- Kein Einwand der Gefahrerhöhung bei Abwesenheit / max. 120 Tage: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung leistet auch, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Im höherwertigen Tarif gilt dieser Verzicht zusätzlich, wenn Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Außerdem wird bei längerer Abwesenheit bis zu einer festgelegten Dauer kein Einwand der Gefahrerhöhung erhoben.
Häufige Fragen
Wird bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Nein, auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls wird in allen Tarifen verzichtet.
Gilt der Verzicht auch bei verletzten Sicherheitsvorschriften?
Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften gilt nur im EXKLUSIV.
Was passiert bei längerer Abwesenheit?
Bei Abwesenheit von maximal 120 Tagen wird in allen Tarifen kein Einwand der Gefahrerhöhung erhoben.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hausratversicherung Klassik-Garant 2023