Welche Zusatzleistungen bietet die VHV für Elektro- und Hybridfahrzeuge in den Tarifen KLASSIK-GARANT und KLASSIK-GARANT 2.0 EXKLUSIV? Abgedeckt sind unter anderem Entsorgungskosten des Antriebs-Akkus bei Totalschaden, Überspannungsschäden an Wallboxen, Diebstahl von Ladekabeln und tragbaren Ladestationen sowie eine All-Risk-Deckung für den Antriebs-Akku in der Vollkasko.
- Teilkasko – Entsorgungskosten des Antriebs-Akkus bei Totalschaden: in allen Tarifen enthalten.
- Teilkasko – Überspannungsschäden an eigenen Wallboxen während des Ladevorgangs: in allen Tarifen enthalten.
- Teilkasko – Diebstahl oder Raub von Ladekabeln, auch während des Ladevorgangs: in allen Tarifen enthalten.
- Teilkasko – Diebstahl oder Raub von tragbarer Ladestation: in allen Tarifen enthalten.
- Teilkasko – Ladekarten bis NEU 100 Euro bei Brand oder Entwendung: in allen Tarifen enthalten.
- Vollkasko – All-Risk-Deckung für Antriebs-Akku: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Für E-Autos und Hybride gibt es speziellen Schutz rund um den Akku und die Ladeinfrastruktur. Dazu gehören etwa Kosten für die Akku-Entsorgung, Schutz der Wallbox, der Ladekabel und Ladekarten sowie eine umfassende Absicherung des Antriebs-Akkus in der Vollkasko.
Häufige Fragen
Sind Ladekabel gegen Diebstahl versichert?
Ja, Diebstahl oder Raub von Ladekabeln – auch während des Ladevorgangs – ist in allen Tarifen enthalten.
Gibt es Schutz für den Antriebs-Akku in der Vollkasko?
Ja, die All-Risk-Deckung für den Antriebs-Akku ist in der Vollkasko in allen Tarifen enthalten.
Bis zu welchem Betrag sind Ladekarten geschützt?
Ladekarten sind bis 100 Euro bei Brand oder Entwendung in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung 2024