In der Teil- und Vollkasko des Tarifs Flotte-Garant 1+ der VHV sind zahlreiche Schadenereignisse abgesichert, von Brand, Diebstahl und Elementarschäden über Tierbiss- und Kurzschluss-Folgeschäden bis zu Unfall- und Vandalismusschäden inklusive umfangreicher Leistungen wie Neupreis- und Kaufpreisentschädigung.
- Versicherungsumfang – Teilkasko: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden durch Brand oder Explosion: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden durch Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und bedingt bei Unterschlagung: in allen Tarifen enthalten.
- Elementarschäden inklusive Lawinen, Hagel, Überschwemmung, auch Schäden durch Dachlawinen: in allen Tarifen enthalten.
- Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch: in allen Tarifen enthalten.
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art: in allen Tarifen enthalten.
- Tierbissschäden inklusive, Folgeschäden NEU bis 20.000 Euro: in allen Tarifen enthalten.
- Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl (nicht aus Kfz) oder -raub: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden durch Kurzschluss inklusive Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) NEU bis 20.000 Euro: in allen Tarifen enthalten.
- Glasbruchschäden inklusive Vignettenersatz bis 50 Euro: in allen Tarifen enthalten.
- Versicherungsschutz beim Transport auf Schiffen: in allen Tarifen enthalten.
- Versicherungsumfang – Vollkasko: in allen Tarifen enthalten.
- Unfallschäden inklusive Schäden am Pkw durch Anhänger (Schlingerdeckung): in allen Tarifen enthalten.
- Vandalismusschäden: in allen Tarifen enthalten.
- Leistungen: in allen Tarifen enthalten.
- Neupreisentschädigung für Pkw bis 24 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz: in allen Tarifen enthalten.
- Kaufpreisentschädigung für gebrauchte Pkw bis 24 Monate nach Erwerb: in allen Tarifen enthalten.
- Sonderausstattung beitragsfrei mitversichert, inkl. DVD/CDs fest eingebauter Navigationssysteme: in allen Tarifen enthalten.
- Verzicht auf Abzug „neu für alt“ für Pkw / NEU Antriebs-Akku in den ersten 36 Monaten: in allen Tarifen enthalten.
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit: in allen Tarifen enthalten.
- Übernahme der Entsorgungs- und Zulassungskosten für Pkw, sofern Ersatzfahrzeug bei VHV versichert wird: in allen Tarifen enthalten.
- Schadenbedingter Treibstoffersatz für Pkw: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die Teilkasko ersetzt typische Schäden wie Brand, Diebstahl, Elementarereignisse, Glasbruch, Tierbiss und Kurzschluss. Die Vollkasko deckt zusätzlich Unfall- und Vandalismusschäden. Bei jüngeren Fahrzeugen gibt es Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung sowie Verzicht auf bestimmte Abzüge und Einwände.
Häufige Fragen
Bis wann gibt es die Neupreisentschädigung?
Die Neupreisentschädigung gilt für Pkw bis 24 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz, für gebrauchte Pkw die Kaufpreisentschädigung bis 24 Monate nach Erwerb.
Sind Tierbiss-Folgeschäden abgedeckt?
Ja, Tierbissschäden sind inklusive, Folgeschäden NEU bis 20.000 Euro.
Werden Kurzschlussschäden ersetzt?
Ja, Schäden durch Kurzschluss inklusive Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) sind NEU bis 20.000 Euro versichert.
Was leistet die Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko?
Die Vollkasko umfasst Unfallschäden inklusive Schäden am Pkw durch Anhänger (Schlingerdeckung) sowie Vandalismusschäden.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung Flotte-Garant-1-Plus 2025