Was leistet die VHV bei Elektro- und Hybrid-Motorrädern in der Teilkasko? In den Tarifen KLASSIK-GARANT und KLASSIK-GARANT 2.0 EXKLUSIV sind unter anderem Akku-Entsorgung, Wallbox-Schutz sowie Diebstahl von Ladekabeln und Ladestationen abgesichert, mit je nach Tarif unterschiedlichem Umfang.
- Entsorgungskosten des Antriebs-Akkus bei Totalschaden: in allen Tarifen enthalten.
- Überspannungsschäden an eigenen Wallboxen während des Ladevorgangs: in allen Tarifen enthalten.
- Diebstahl oder Raub von Ladekabeln, auch während des Ladevorgangs: in allen Tarifen enthalten.
- Diebstahl oder Raub von tragbarer Ladestation: in allen Tarifen enthalten.
- Ladekarten bis 100 Euro bei Brand oder Entwendung: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge erweitert die Teilkasko den Schutz rund um den Akku und die Ladeinfrastruktur. Abgedeckt sind etwa Entsorgungskosten des Akkus bei Totalschaden, Überspannungsschäden an Wallboxen sowie Diebstahl von Ladekabeln und tragbaren Ladestationen. Auch Ladekarten sind bis zu einem bestimmten Betrag mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Ladekabel gegen Diebstahl versichert?
Ja, Diebstahl oder Raub von Ladekabeln, auch während des Ladevorgangs, ist in allen Tarifen enthalten.
Wie sind Ladekarten abgesichert?
Ladekarten sind bis 100 Euro bei Brand oder Entwendung in allen Tarifen enthalten.
Werden Entsorgungskosten des Akkus übernommen?
Ja, die Entsorgungskosten des Antriebs-Akkus bei Totalschaden sind in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung Motorrad 2024