Was deckt die Betreiberhaftpflicht der VHV Photovoltaikversicherung Solarprotect ab? Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit pauschalen Versicherungssummen sowie zahlreiche Risiken rund um den Betrieb der Anlage, etwa Umweltschäden und Schäden an fremden Gebäuden.
- 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: in allen Tarifen enthalten.
- 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: in allen Tarifen enthalten.
- Selbstbehalt 250 Euro je Versicherungsfall: in allen Tarifen enthalten.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenrisiko: in allen Tarifen enthalten.
- Einspeisung von Strom in das Netz des Energieversorgers: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser, inkl. Gewässer: in allen Tarifen enthalten.
- Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz: in allen Tarifen enthalten.
- Allmählichkeitsschäden: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an fremden Gebäuden und/oder Räumen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die Betreiberhaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter, wenn durch den Betrieb der Photovoltaikanlage Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Die Deckungssumme ist pauschal geregelt, je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt. Mitversichert sind unter anderem Umweltschäden, Allmählichkeitsschäden und Schäden an fremden Gebäuden.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Versicherungssummen der Betreiberhaftpflicht?
Es gelten pauschale Versicherungssummen von 3.000.000 Euro sowie 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wie hoch ist der Selbstbehalt im Haftpflichtfall?
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro je Versicherungsfall.
Sind Umweltschäden mitversichert?
Ja, versichert sind Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser inkl. Gewässer sowie Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Photovoltaikversicherung Solarprotect 2020