Die VHV Privathaftpflicht informiert über die Besitzstandsgarantie und erläutert, wie bestehende Versicherungsleistungen im Schadensfall geschützt bleiben.
1. Sollte sich bei einem Schadensfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang (Deckung von Haftpflichtansprüchen) bessergestellt gewesen wäre, wird die VHV nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren.
2. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
3. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
a) ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
b) die Vorversicherung bei Antragsstellung angegeben wurde;
c) die bei der VHV versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt;
d) beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben.