Die VHV Privathaftpflicht informiert über den Versicherungsschutz bei Radrennen und beschreibt die Bedingungen und Leistungen im Schadensfall. Die VHV Privathaftpflicht schützt bei Sportausübung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport – auch aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (inkl. privater Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu) und sonstigen nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
a) einer jagdlichen Betätigung,
b) der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.