Mit dem Baustein Glasbruch erweitert die VHV Hausratversicherung den Schutz auf Schäden an Glas- oder Kunststoffscheiben der Mobiliar- oder Gebäudeverglasung.
- Schäden an Glas- oder Kunststoffscheiben der Mobiliar- oder Gebäudeverglasung: als Baustein wählbar.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein deckt Bruchschäden an Glas- und Kunststoffscheiben ab, sowohl bei Möbeln als auch bei der Gebäudeverglasung. So sind Scheiben zusätzlich gegen Bruch abgesichert.
Häufige Fragen
Was deckt der Baustein Glasbruch ab?
Er deckt Schäden an Glas- oder Kunststoffscheiben der Mobiliar- oder Gebäudeverglasung ab.
Ist Glasbruch automatisch versichert?
Nein, Glasbruch ist ein wählbarer Baustein.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hausratversicherung 2025