Beim Umgang mit grober Fahrlässigkeit und Gefahrerhöhung zeigt sich die VHV Hausratversicherung kulant, etwa bei grob fahrlässiger Schadenherbeiführung, Obliegenheitsverletzungen sowie längerer Abwesenheit – diese Regelungen gelten in den Tarifen KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV.
- Grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls: in allen Tarifen enthalten.
- Grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen: in allen Tarifen enthalten.
- Keine Gefahrerhöhung bei vorübergehender Abwesenheit NEU bis 180 Tage: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Bereich regelt, wie die Versicherung mit grober Fahrlässigkeit umgeht, sowohl bei der Herbeiführung eines Schadens als auch bei Verstößen gegen Pflichten. Zudem gilt eine vorübergehende Abwesenheit für eine bestimmte Zeit nicht als Gefahrerhöhung.
Häufige Fragen
Zahlt die VHV auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja, grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls sowie bei Obliegenheitsverletzungen ist in allen Tarifen enthalten.
Wie lange darf ich abwesend sein, ohne dass eine Gefahrerhöhung entsteht?
Bei vorübergehender Abwesenheit besteht keine Gefahrerhöhung, NEU bis 180 Tage, in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hausratversicherung 2025