Welche Sachen und Orte die VHV Hausratversicherung abdeckt, reicht von eingelagertem Hausrat in Self-Storage-Anlagen über Kundenschließfächer bis zu gewerblich und privat genutzten Räumen – die Grenzen unterscheiden sich zwischen KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV.
- NEU Eingelagerter Hausrat in Self-Storage-Anlagen: in allen Tarifen enthalten.
- Kundenschließfächer in Tresorräumen: KLASSIK-GARANT 40 % der VSU, EXKLUSIV NEU bis zur VSU.
- Gewerblich genutzte Räume: KLASSIK-GARANT bis 10.000 Euro, EXKLUSIV bis zur VSU.
- Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen: in allen Tarifen enthalten.
- Hausratgegenstände in Garagen unabhängig vom Versicherungsort: in allen Tarifen enthalten.
- Privat genutzte Räume innerhalb des Wohnorts bis 5.000 Euro: in allen Tarifen enthalten.
- Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz NEU bis 3.000 Euro: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Bereich legt fest, wo und für welche Sachen der Versicherungsschutz gilt, zum Beispiel für eingelagerten Hausrat, Kundenschließfächer, gewerbliche oder private Räume und Garagen. Für mehrere Positionen bietet der Tarif EXKLUSIV höhere Grenzen bis hin zur Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Ist eingelagerter Hausrat in Self-Storage-Anlagen versichert?
Ja, eingelagerter Hausrat in Self-Storage-Anlagen ist in allen Tarifen enthalten.
Wie sind Kundenschließfächer abgesichert?
Kundenschließfächer in Tresorräumen sind im KLASSIK-GARANT bis 40 % der Versicherungssumme und im EXKLUSIV NEU bis zur Versicherungssumme abgedeckt.
Sind gewerblich genutzte Räume mitversichert?
Gewerblich genutzte Räume sind im KLASSIK-GARANT bis 10.000 Euro und im EXKLUSIV bis zur Versicherungssumme abgedeckt.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hausratversicherung 2025