Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zahlt der Versicherer für Schäden an versicherten Sachen durch Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) und durch Hagel – etwa wenn der Sturm unmittelbar einwirkt oder Bäume, Gebäudeteile oder andere Gegenstände auf das Gebäude wirft. Erklärt werden zudem die Definitionen von Sturm und Hagel sowie klar benannte Ausschlüsse wie Sturmflut, weitere Elementargefahren und Regen durch offene Fenster.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Voraussetzung ist eine der folgenden Ursachen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder der mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
- Sturmflut
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen; es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
Nicht versichert sind außerdem Schäden an
- Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch Sturm oder Hagel entstehen – etwa durch direkte Einwirkung oder wenn Bäume, Gebäudeteile oder andere Gegenstände auf das Gebäude geworfen werden. Als Sturm gilt eine Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h), Hagel ist Niederschlag in Form von Eiskörnern. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, zum Beispiel durch Sturmflut, andere Elementargefahren oder eindringenden Regen durch offene Fenster. Auch Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert, ausgenommen ausschließlich selbst genutzte Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h.
Was passiert, wenn sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen lässt?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Sturm in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat oder dass der Schaden am einwandfreien Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Schäden durch Regen, der durch ein offenes Fenster eindringt, versichert?
Nein, das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert – es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Sind Gegenstände außerhalb des Gebäudes bei Sturm oder Hagel abgesichert?
Grundsätzlich nicht. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022