Beim Excellent-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG für den Hausrat müssen bei leerer Wohnung alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen betätigt bzw. eingeschaltet werden, funktionsfähig bleiben und Vorkehrungen gegen Elementarschäden getroffen sein. Bei Wertsachen ab bestimmten Grenzen sind erweiterte Sicherungen und eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen – sonst drohen Selbstbeteiligung oder Wegfall des Versicherungsschutzes.
In Zeiten, in denen sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden sind zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungs- und Rückstauschäden folgende Maßnahmen erforderlich:
- Wasserführende Anlagen auf dem Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht, in dem sich die versicherten Sachen befinden, sind freizuhalten.
- Rückstausicherungen sind gemäß der jeweils geltenden Landesbauordnung bzw. den einzelnen Verordnungen der Kommunen (z. B. Entwässerungssatzung) stets funktionsbereit zu halten.
Die erste Obliegenheit (Betätigen der Schließvorrichtungen und Sicherungen sowie Einschalten der Einbruchmeldeanlagen bei unbewohnter Wohnung) findet keine Anwendung, soweit ihre Einhaltung dem Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten bei objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die gesetzlichen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Sicherungsvereinbarung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die nachstehend aufgeführten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen.
- Sicherungen bei Wertsachen ab 75.000 EURO oder einer Gesamtversicherungssumme über 200.000 EURO: Hier gelten die erweiterten Sicherungsrichtlinien.
- Sicherungen bei Wertsachen über 100.000 EURO: Zusätzlich zu der vorgenannten Sicherungsanforderung müssen weitere Sicherungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Bei Wertsachen über 100.000 EURO gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:
- Einbau bzw. Vorhandensein einer VdS-anerkannten Einbruchmeldeanlage (EMA) mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei.
- Die VdS-anerkannte EMA muss durch eine entsprechende Fachfirma eingebaut werden.
- Für die VdS-anerkannte EMA müssen entsprechende Wartungsverträge vorhanden sein.
- Die EMA ist nach den Vorgaben der Fachfirma zu betreiben.
- Störungen, Mängel oder Schäden sind unverzüglich durch die Fachfirma zu beseitigen.
- In den letzten 5 Jahren dürfen keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden sein.
Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn niemand zu Hause ist, müssen alle Schlösser und vereinbarten Sicherungen genutzt und Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet werden; außerdem sind sie funktionsfähig zu halten und Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann der Versicherer kündigen oder die Leistung verweigern. Bei besonders wertvollem Hausrat sind zusätzliche Sicherungen und teils eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn einzubauen. Fehlen diese Sicherungen, greift eine Selbstbeteiligung von 25 %, nach Ablauf der Frist entfällt der Schutz für dadurch begünstigte Schäden.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn niemand in der Wohnung ist?
Solange sich niemand in der Wohnung aufhält, müssen alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigt und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet werden.
Welche zusätzlichen Sicherungen gelten bei besonders wertvollem Hausrat?
Bei Wertsachen ab 75.000 EURO oder einer Gesamtversicherungssumme über 200.000 EURO gelten erweiterte Sicherungsrichtlinien. Bei Wertsachen über 100.000 EURO ist zusätzlich eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei erforderlich, die durch eine Fachfirma eingebaut und gewartet wird; zudem dürfen in den letzten 5 Jahren keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl bestanden haben.
Bis wann müssen die vereinbarten Sicherungen angebracht sein?
Der Versicherungsnehmer muss die vereinbarten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anbringen.
Was passiert, wenn die vereinbarten Sicherungen fehlen?
Bis zum Einbau gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der Sicherungen begünstigt wurde. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen begünstigt wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022