Im Excellent-Schutz der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG greift die Außenversicherung mit bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme, und viele Sonderfälle sind abgedeckt: Sportgeräte wie Fahrräder außerhalb der Wohnung bis 10.000 Euro, Hausrat in Einliegerwohnungen, Garagen außerhalb des Grundstücks, Wohngemeinschaften, beruflich genutzte eitszimmer, die Pendlerwohnung als Zweitwohnsitz, eingelagerter Hausrat sowie klare Regeln bei Umzug, vorübergehendem Leerstand und Gerüstaufbau.
Abweichend von der Standardregelung besteht Versicherungsschutz bis zu 100 % der Versicherungssumme.
Die Entschädigungsgrenzen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Außenversicherung für Sportgeräte
Im Excellent-Schutz sind Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind (z. B. Fahrräder) und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, bis maximal 10.000,- EURO mitversichert.
Hausrat in Einliegerwohnungen
Auch die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus zählt zum Versicherungsort.
Eine Entschädigung aus diesem Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters bzw. Untermieters verlangt werden kann. Es bleibt jedoch bei der Regelung zum Hausrat anderer Personen.
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzte Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befindet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen.
Hausrat in Wohngemeinschaften
Mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung, sofern die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde. Diese Leistungserweiterung gilt nicht für die Vorsorgeversicherung der Kinder.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Sämtliche vertragliche Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
Mitversichert sind im Excellent-Schutz sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung)
Versicherungsschutz besteht im Excellent-Schutz für Hausrat, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet. Diese Pendlerwohnung wird durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt und befindet sich innerhalb Deutschlands.
Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen.
Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von maximal 2.500,- EURO.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 20.000,- EURO, begrenzt.
Eingelagerter Hausrat
Versicherungsschutz besteht im Excellent-Schutz für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen, wenn die Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich längstens auf einen Zeitraum von 12 Monaten.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Wertsachen. Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Versicherungsschutz bei Umzug
Im Excellent-Schutz erlischt der Versicherungsschutz bei Umzug in der bisherigen Wohnung spätestens nach 90 Tagen.
Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung
Es liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Was bedeutet das konkret?
Der Excellent-Schutz erweitert den Hausratschutz auf zahlreiche Situationen außerhalb der eigenen Wohnung und für besondere Wohnformen. So sind unter anderem dauerhaft außen befindliche Sportgeräte, Hausrat in Einliegerwohnungen, Garagen außerhalb des Grundstücks, Wohngemeinschaften, reine Arbeitszimmer, eine Pendlerwohnung und eingelagerter Hausrat mitversichert – oft mit eigenen Höchstgrenzen und Voraussetzungen. Zusätzlich gelten günstigere Regeln bei Umzug, vorübergehendem Leerstand und beim Aufstellen eines Gerüsts. Für Wertsachen bestehen in mehreren Fällen Einschränkungen oder Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Fahrräder und andere Sportgeräte außerhalb der Wohnung versichert?
Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind (z. B. Fahrräder) und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, sind im Excellent-Schutz bis maximal 10.000,- EURO mitversichert.
Ist der Hausrat in einer Pendlerwohnung mitversichert?
Ja, für Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands besteht Versicherungsschutz, wenn die Pendlerwohnung mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegt. Wertsachen sind bis 2.500,- EURO versichert, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der Versicherungssumme, höchstens 20.000,- EURO, begrenzt.
Wie lange ist eingelagerter Hausrat versichert und was ist ausgeschlossen?
Eingelagerter Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen oder vergleichbaren Einrichtungen ist längstens 12 Monate versichert, wenn die Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllen. Wertsachen sind ausgeschlossen, elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Was gilt für den Versicherungsschutz bei einem Umzug?
Bei einem Umzug erlischt der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung spätestens nach 90 Tagen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022