Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Hausratversicherung im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließt, bleibt allein berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag auszuüben – auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. Die Entschädigung wird an den Versicherungsnehmer gezahlt, wobei der Versicherer die Zustimmung des Versicherten nachweisen lassen kann. Bei der Versicherung für fremde Rechnung zählen zudem in bestimmten Fällen Kenntnis und Verhalten des Versicherten mit.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu und nicht auch dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn:
- der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder
- ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Man kann eine Versicherung im eigenen Namen abschließen, damit aber das Interesse einer anderen Person (des Versicherten) absichern. Die Rechte aus dem Vertrag darf trotzdem nur der Versicherungsnehmer ausüben, selbst wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Bei der Auszahlung kann der Versicherer die Zustimmung des Versicherten verlangen, und in bestimmten Situationen werden auch Kenntnis und Verhalten des Versicherten berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wer darf bei einer Versicherung für fremde Rechnung die Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte selbst die Auszahlung der Entschädigung verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Der Versicherer kann außerdem vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte zugestimmt hat.
Wird das Verhalten des Versicherten dem Versicherungsnehmer angerechnet?
Umfasst der Vertrag Interessen beider, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte sein Repräsentant ist.
Wann spielt die Kenntnis des Versicherten keine Rolle?
Die Kenntnis des Versicherten ist unerheblich, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war. Sie ist dagegen relevant, wenn der Versicherungsnehmer ohne Auftrag des Versicherten abgeschlossen und den Versicherer darüber nicht informiert hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022