Wie lange läuft die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG und wann endet sie? Ein Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um je ein Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Zusätzlich ist geregelt, wann der Vertrag bei Wegfall des versicherten Interesses – etwa bei Haushaltsauflösung, Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder Tod – endet.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Das gilt nur dann nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung Kenntnis erlangt. Spätestens endet es jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Das gilt nur, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht drei Monate vorher gekündigt wird; bei kürzerer Laufzeit endet er ohne Kündigung. Bei mehrjährigen Verträgen über drei Jahre kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder eines Folgejahres mit dreimonatiger Frist kündigen. Der Vertrag endet außerdem, wenn das versicherte Interesse wegfällt – etwa durch Haushaltsauflösung bei Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung, Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung oder beim Tod des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Hausratversicherung automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, solange nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis, sobald der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Das gilt nur, wenn bis dahin nicht ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der Verstorbene.
Gilt ein Umzug als Wegfall des versicherten Interesses?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses. Als Wegfall gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des Hausrates, etwa nach Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022