Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG können Versicherungsnehmer den Jahresbeitrag in Raten zahlen; die noch offenen Raten gelten bis zum vereinbarten Zahlungstermin als gestundet. Sofort fällig werden die gestundeten Raten jedoch, sobald der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder eine Entschädigung fällig wird.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, gelten die noch ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden jedoch sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Zahlung in Raten vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer die einzelnen Raten erst zu den vereinbarten Terminen zahlen – bis dahin sind sie gestundet. In zwei Fällen ändert sich das: Bleibt eine Rate ganz oder teilweise aus, oder steht eine Entschädigung zur Auszahlung an, werden alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Häufige Fragen
Wann muss ich die einzelnen Raten zahlen, wenn Ratenzahlung vereinbart ist?
Die noch ausstehenden Raten gelten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet und sind erst zu diesen Terminen zu zahlen.
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug gerate?
Gerät der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Hat eine fällige Entschädigung Auswirkungen auf meine offenen Raten?
Ja, sobald eine Entschädigung fällig wird, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022