Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer seine Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat, wobei schon einen Monat nach Schadenmeldung eine Abschlagszahlung des Mindestbetrags verlangt werden kann. Zudem gilt eine Verzinsung ab Schadenanzeige, wenn nicht binnen eines Monats gezahlt wird, sowie Regeln zur Hemmung und zum Aufschieben der Zahlung.
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen zur Fälligkeit und zur Verzinsung wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, in dem die Entschädigung infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung lässt sich der Betrag, der mindestens zu zahlen ist, als Abschlag verlangen. Wird nicht innerhalb eines Monats gezahlt, fallen ab der Schadenanzeige Zinsen an, die sich in einem festgelegten Rahmen bewegen. Bestimmte Zeiträume und Situationen können die Fristen hemmen oder die Zahlung vorübergehend aufschieben.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wann wird die Entschädigung überhaupt fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Wie hoch sind die Zinsen, wenn nicht schnell gezahlt wird?
Wird nicht innerhalb eines Monats nach Meldung geleistet, ist die Entschädigung ab Anzeige des Schadens zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr.
In welchen Fällen kann der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022