Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – und zwar in Textform bis spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort wirksam, kann aber auf einen späteren Zeitpunkt gelegt werden; eine Kündigung des Versicherers greift dagegen erst einen Monat nach Zugang.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief). Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben beide Seiten das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und der anderen Seite spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort, kann aber auch auf einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gelegt werden. Kündigt der Versicherer, wird dessen Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf den Vertrag nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach dem Versicherungsfall bei der anderen Seite eingehen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein und ist in Textform zu erklären, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022