Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht hat; bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Auch wer den Versicherer nach einem Schaden arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht oder dies versucht, verliert seinen Leistungsanspruch – ein rechtskräftiges Strafurteil gilt dabei als Beweis.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des ersten Satzes als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden absichtlich verursacht, bekommt keine Entschädigung – und ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes gilt dabei als Beweis. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Wer den Versicherer nach dem Schaden arglistig über den Grund oder die Höhe der Entschädigung täuscht oder dies versucht, verliert ebenfalls den Anspruch; ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges belegt dies.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Welche Folgen hat es, wenn ich falsche Angaben zum Schaden mache?
Täuscht oder versucht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes gilt als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens; ein Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches beweist die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022