Bei der Ammerländer Versicherung VVaG deckt die Hausratversicherung Schäden durch Leitungswasser ab: Der Versicherer ersetzt frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden sowie Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus dem Wasser- und Heizungssystem, Wasserbetten oder Aquarien. Zugleich ist genau geregelt, welche Schäden – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder mobile Behältnisse – ausgeschlossen bleiben.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden:
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen;
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach den Regelungen zu Nässeschäden die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Leitungswasserversicherung ersetzt zum einen Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes – etwa durch Frost – und zum anderen Nässeschäden, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt und versicherte Sachen beschädigt, zerstört oder abhandenkommen lässt. Als Leitungswasser zählen dabei auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus bestimmten Anlagen sowie Wasserdampf. Nicht ersetzt werden bestimmte Schäden, etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder Wasser aus mobilen Behältnissen. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und am Aquarieninhalt nach Wasseraustritt sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Rohre und Installationen sind bei Bruchschäden versichert?
Versichert sind innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Außerdem gedeckt sind frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Anschlussschläuchen, Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern – soweit diese zum versicherten Hausrat gehören.
Zählen Rohre unterhalb der Bodenplatte zum Versicherungsschutz?
Nein. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nichttragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte; Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Ist Wasser aus Eimern oder Gießkannen mitversichert?
Nein. Schäden durch Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen sind ausdrücklich nicht versichert – ebenso wenig Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser.
Was gilt bei einem Schaden am Inhalt eines Aquariums?
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge davon entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist. Ein Aquarium kann jedoch grundsätzlich zu den Quellen zählen, aus denen ausgetretenes Leitungswasser einen Nässeschaden an versicherten Sachen verursacht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022