Bei einem Hausratschaden erstattet die Ammerländer Versicherung VVaG zerstörte oder abhanden gekommene Sachen zum Versicherungswert und beschädigte Sachen zu den notwendigen Reparaturkosten, jeweils höchstens bis zum Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet, die Mehrwertsteuer entfällt bei Vorsteuerabzug, und bei einer Unterversicherung wird die Entschädigung anteilig nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer:
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen den Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den zuvor genannten Fällen angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme (einschließlich Vorsorgebetrag) begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenständen zahlt der Versicherer den Versicherungswert, bei beschädigten die Reparaturkosten plus verbleibende Wertminderung, jeweils höchstens bis zum Versicherungswert. Reine Schönheitsschäden werden mit dem Minderwert ausgeglichen; noch vorhandene Restwerte werden abgezogen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats (Unterversicherung), wird die Zahlung anteilig gekürzt. Die Entschädigung ist grundsätzlich auf die Versicherungssumme begrenzt, wobei auf Weisung des Versicherers entstandene Kosten unbegrenzt ersetzt werden.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich für einen zerstörten oder gestohlenen Gegenstand?
Für zerstörte oder abhanden gekommene Sachen wird der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt.
Was passiert, wenn meine Versicherungssumme zu niedrig ist?
Liegt eine Unterversicherung vor und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt. Kosten aufgrund einer Weisung des Versicherers werden dagegen unbegrenzt ersetzt, und darüber hinaus können versicherte Kosten bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme erstattet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022