Wer aus dem Hausratvertrag der Ammerländer Versicherung VVaG klagen möchte, kann dies neben den allgemeinen Gerichtsständen auch am Wohnsitz des Versicherungsnehmers tun. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer gilt dagegen ausschließlich das Gericht an seinem Wohnort, und bei betrieblichen Versicherungen kommt zusätzlich der Firmensitz als Gerichtsstand in Betracht.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt regelt, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist. Klagt der Versicherungsnehmer, kann er neben den üblichen Gerichtsständen auch das Gericht an seinem Wohnsitz wählen. Klagt umgekehrt jemand gegen den Versicherungsnehmer, ist ausschließlich das Gericht an dessen Wohnsitz zuständig. Bei betrieblichen Versicherungen kommt jeweils zusätzlich der Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes als möglicher Gerichtsstand hinzu.
Häufige Fragen
Wo kann der Versicherungsnehmer aus dem Vertrag klagen?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder – falls dieser fehlt – seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Ausschließlich das Gericht an seinem Wohnsitz zur Zeit der Klageerhebung. Fehlt ein Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich. Dies gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung.
Gibt es bei betrieblichen Versicherungen einen zusätzlichen Gerichtsstand?
Ja. Bei einer betrieblichen Versicherung können Ansprüche auch bei dem Gericht geltend gemacht werden, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist – sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022