Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten in dem Umfang auf den Versicherer über, in dem dieser den Schaden bereits ersetzt hat. Gegen Personen aus derselben häuslichen Gemeinschaft wird der Anspruch grundsätzlich nicht durchgesetzt, außer bei vorsätzlicher Schadensverursachung. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche wahren und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen.
Hat der Versicherungsnehmer einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, so geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Pflichten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht wahren und dabei die geltenden Form- und Fristvorschriften beachten.
- Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schaden bezahlt, übernimmt er die Ansprüche, die der Versicherungsnehmer gegen einen Schädiger hat – allerdings nur so weit, wie er tatsächlich geleistet hat, und nie zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Gegen Personen aus dem gemeinsamen Haushalt wird der Anspruch nur bei Vorsatz durchgesetzt. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche sichern und dem Versicherer bei der Durchsetzung helfen. Verstößt er dagegen, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schädiger, wenn die Versicherung zahlt?
Der Ersatzanspruch geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Kann der Versicherer gegen jemanden vorgehen, der mit mir im selben Haushalt lebt?
Grundsätzlich nicht: Richtet sich der Anspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Schadenseintritt in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Ausnahme ist, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zu dessen Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit erforderlich.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022