Wird eine betriebsfertige Wärmepumpe gestohlen, leistet die VHV in der Wohngebäudeversicherung bis zu 35.000 EUR je Versicherungsfall – vorausgesetzt, die Anlage versorgt das versicherte Gebäude und steht auf dem Versicherungsgrundstück. Die Leistung greift nur, wenn aus einem anderen Vertrag keine ausreichende Zahlung erlangt werden kann, und der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden.
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden durch Diebstahl von betriebsfertigen Wärmepumpen. Voraussetzung ist, dass diese Wärmepumpen der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Eine Anlage gilt als betriebsfertig, sobald sie fest installiert wurde und nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich bereits in Betrieb befindet.
Je Versicherungsfall werden maximal 35.000 EUR ersetzt.
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit aus dem anderen Versicherungsvertrag keine oder keine ausreichende Leistung erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine fest installierte, betriebsbereite Wärmepumpe gestohlen, die das versicherte Gebäude versorgt und auf dem Versicherungsgrundstück steht, ist dieser Schaden mitversichert. Pro Versicherungsfall ist die Erstattung auf höchstens 35.000 EUR begrenzt. Gezahlt wird nur dann, wenn ein anderer Versicherungsvertrag nicht oder nicht ausreichend leistet. Außerdem muss der Diebstahl sofort bei der Polizei gemeldet werden, sonst kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird der Diebstahl einer Wärmepumpe erstattet?
Je Versicherungsfall werden maximal 35.000 EUR ersetzt.
Welche Wärmepumpen sind beim Diebstahl geschützt?
Geschützt sind betriebsfertige Wärmepumpen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Betriebsfertig bedeutet, dass die Anlage fest installiert ist und nach beendetem Probebetrieb zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet.
Was passiert, wenn der Diebstahl nicht bei der Polizei gemeldet wird?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Wird auch gezahlt, wenn eine andere Versicherung besteht?
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit aus dem anderen Versicherungsvertrag keine oder keine ausreichende Leistung erlangt werden kann. Es handelt sich um eine Subsidiärdeckung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Wärmepumpen-und-Ladestationen 2023