Wird eine außen am Wohngebäude angebrachte Sache gestohlen, ersetzt die VHV in der Wohngebäudeversicherung solche Diebstahlschäden – dazu zählen etwa Lampen, Briefkästen, Klingelanlagen, Markisen, Sonnensegel, Dachrinnen, Fensterläden, Vordächer, Schilder eines Gewerbebetriebs und stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Pro Versicherungsfall gilt eine Höchstentschädigung, und die Leistung erfolgt nur, wenn kein anderer Versicherungsvertrag ausreichend einspringt.
Versichert sind Schäden durch Diebstahl von Sachen, die außen an versicherten Gebäuden angebracht sind. Dazu zählen:
- Lampen
- Briefkästen
- Klingelanlagen
- Markisen
- Sonnensegel
- Dachrinnen
- Wetterhähne
- Wetterfahnen
- Fensterläden
- Vordächer
- Schilder eines Gewerbebetriebs
- stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Wallboxes)
Je Versicherungsfall werden maximal 2.500 EUR ersetzt.
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine oder keine ausreichende Leistung über einen anderweitigen Versicherungsvertrag erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
Was bedeutet das konkret?
Gedeckt ist der Diebstahl von Gegenständen, die außen am versicherten Gebäude befestigt sind, etwa Lampen, Briefkästen, Markisen, Dachrinnen, Vordächer oder eine Wallbox zum Laden von Elektrofahrzeugen. Für jeden Versicherungsfall gibt es höchstens 2.500 EUR. Gezahlt wird nur dann, wenn kein anderer Versicherungsvertrag den Schaden ganz oder ausreichend abdeckt.
Häufige Fragen
Welche außen angebrachten Sachen sind bei Diebstahl mitversichert?
Versichert sind außen am Gebäude angebrachte Lampen, Briefkästen, Klingelanlagen, Markisen, Sonnensegel, Dachrinnen, Wetterhähne, Wetterfahnen, Fensterläden, Vordächer, Schilder eines Gewerbebetriebs sowie stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Wallboxes).
Wie viel wird bei einem solchen Diebstahl höchstens erstattet?
Je Versicherungsfall werden maximal 2.500 EUR ersetzt.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ein anderer Vertrag den Schaden abdeckt?
Nein. Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit über einen anderweitigen Versicherungsvertrag keine oder keine ausreichende Leistung erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Wärmepumpen-und-Ladestationen 2023