Was die Privathaftpflicht der VHV grundsätzlich leistet, zeigt dieser Bereich: von der Prüfung der Haftpflichtfrage über die Abwehr unberechtigter Ansprüche bis zur Forderungsausfalldeckung. Einzelne Leistungen sind nur im höherwertigen Tarif enthalten.
- Prüfung der Haftpflichtfrage / Abwehr unberechtigter Ansprüche / Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen: in allen Tarifen enthalten.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, max. 12 Monate: in allen Tarifen enthalten.
- Forderungsausfalldeckung bei gerichtlicher Geltendmachung inkl. Schäden durch Vorsatz, Tiere und Kfz: in allen Tarifen enthalten.
- Schadenersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall bei Schäden ab 2.500 Euro: EXKLUSIV enthalten, in KLASSIK-GARANT nicht enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die VHV prüft im Schadenfall, ob überhaupt eine Haftung besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und stellt Sie von berechtigten Ansprüchen frei. Zusätzlich gibt es Schutz bei Arbeitslosigkeit sowie eine Forderungsausfalldeckung, wenn ein Schädiger nicht zahlen kann. Manche Zusatzleistungen greifen nur im höheren Tarif.
Häufige Fragen
Was macht die VHV, wenn eine unberechtigte Forderung gestellt wird?
Die VHV prüft die Haftpflichtfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab; berechtigte Schadenersatzverpflichtungen werden übernommen.
Bin ich bei Arbeitslosigkeit vom Beitrag befreit?
Ja, bei Arbeitslosigkeit gibt es eine Beitragsbefreiung für maximal 12 Monate.
Ab welchem Schaden greift der Schadenersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall?
Ab 2.500 Euro, allerdings nur im Tarif EXKLUSIV; im KLASSIK-GARANT ist er nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024