Wer die Privathaftpflicht der VHV nutzt und unverschuldet arbeitslos wird, kann seinen Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei stellen lassen – längstens für 12 Monate. Welche Voraussetzungen gelten, was für Selbstständige gilt und wann die Befreiung endet, erfahren Sie hier.
Wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos wird und
- mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen ist
- die Arbeitslosigkeit mindestens 1 Monat andauert
- keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgeht
- bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet ist
- der Beitrag zu diesem Vertrag gezahlt ist,
wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit längstens für 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Sollte der Versicherungsnehmer erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet Ihre Arbeit, müssen Sie für eine gewisse Zeit keinen Beitrag zahlen und behalten trotzdem Ihren Versicherungsschutz. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein, etwa dass Sie vorher eine bestimmte Zeit gearbeitet haben und bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Sobald Sie wieder arbeiten, läuft die Beitragszahlung normal weiter – teilen Sie das Ende der Arbeitslosigkeit deshalb umgehend mit.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Vertrag beitragsfrei gestellt?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt, längstens für 12 Monate.
Welche Voraussetzungen müssen für die Beitragsbefreiung erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss unverschuldet arbeitslos werden, mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens 1 Monat andauern, es darf keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgegangen werden, eine Meldung bei der Agentur für Arbeit muss vorliegen und der Beitrag zu diesem Vertrag muss gezahlt sein.
Was passiert, wenn ich wieder eine Beschäftigung aufnehme?
Die Beitragsfreistellung entfällt mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Gilt die Beitragsbefreiung auch für Selbstständige?
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).