Bei Freizeit und Sport sichert die Privathaftpflicht der VHV die Sportausübung inklusive Fahrrädern und Skateboards ab und leistet auch bei Gefälligkeitsschäden. Diese Leistungen sind in allen Tarifen enthalten.
- Ausübung von Sport, inkl. Gebrauch von Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates, Teilnahme an privaten Radrennen: in allen Tarifen enthalten.
- Kein Einwand fehlender Haftung bei Gefälligkeitsschäden / Notfallhelfern (inkl. deren Aufwendungen): in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die VHV deckt Schäden bei der Sportausübung ab, etwa mit Fahrrädern, Skateboards oder Inlineskates, und schließt private Radrennen ein. Bei Gefälligkeitsschäden und durch Notfallhelfer verzichtet die VHV auf den Einwand fehlender Haftung. Diese Leistungen gelten in allen Tarifen.
Häufige Fragen
Sind Schäden beim Radfahren mitversichert?
Ja, die Sportausübung inkl. Gebrauch von Fahrrädern, Skateboards und Inlineskates sowie Teilnahme an privaten Radrennen ist in allen Tarifen abgedeckt.
Was gilt bei Gefälligkeitsschäden?
Die VHV erhebt keinen Einwand fehlender Haftung bei Gefälligkeitsschäden und Notfallhelfern, einschließlich deren Aufwendungen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024