Beim Halten von Tieren bietet die Privathaftpflicht der VHV Schutz für zahme Haustiere, bestimmte Nutztiere sowie wilde Kleintiere. Der Umfang – etwa bei Einfangkosten – unterscheidet sich zwischen den Tarifen KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV.
- Halten von zahmen Haustieren (ausgenommen Hunden und Pferden), Blinden- und Behindertenbegleithunden: in allen Tarifen enthalten.
- NEU Halten von 3 Schweinen, 5 Schafen, Ziegen, 15 Hühnern, Enten, Gänsen: in allen Tarifen enthalten.
- Halten von wilden Kleintieren (z. B. Schlangen, Spinnen, Skorpionen): in allen Tarifen enthalten.
- inkl. Einfangkosten bis 10.000 Euro: EXKLUSIV enthalten, in KLASSIK-GARANT nicht enthalten.
- Hüten fremder Hunde und Pferde, Reiten fremder Pferde, Fahren fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die VHV versichert das Halten zahmer Haustiere sowie Blinden- und Behindertenbegleithunde, ausgenommen Hunde und Pferde. Auch eine begrenzte Zahl Nutztiere und wilde Kleintiere sind eingeschlossen. Zusätzliche Einfangkosten für Kleintiere sind nur im höheren Tarif abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Hunde in der VHV Privathaftpflicht mitversichert?
Zahme Haustiere sind versichert, ausgenommen Hunde und Pferde; Blinden- und Behindertenbegleithunde sind jedoch eingeschlossen.
Welche Nutztiere sind abgedeckt?
Das Halten von 3 Schweinen, 5 Schafen, Ziegen sowie 15 Hühnern, Enten und Gänsen ist in allen Tarifen mitversichert.
Sind Einfangkosten für entlaufene Kleintiere versichert?
Nur im EXKLUSIV, bis 10.000 Euro; im KLASSIK-GARANT nicht enthalten.
Darf ich fremde Pferde reiten?
Ja, das Hüten und Reiten fremder Pferde sowie das Hüten fremder Hunde zu privaten Zwecken ist in allen Tarifen mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024