Die VHV Privathaftpflicht schützt Tierhalter und Tierhüter vor finanziellen Risiken durch Schäden, die zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere, Bienen, Blinden- und Behindertenbegleithunde sowie bestimmte Nutztierbestände verursachen – inklusive der Nutzung fremder Hunde und Pferde.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von
- zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
- gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
- Bienen,
- Blinden- und Behindertenbegleithunden,
- 3 Hausschweinen, 5 Schafen/Ziegen, 15 Hühnern/Enten/Gänsen,
- der erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Haltung und Hütung von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu privaten Zwecken.
Kein Versicherungsschutz besteht für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Ihre üblichen Haustiere oder gezähmten Kleintiere jemandem einen Schaden zufügen. Auch die zeitweise Betreuung fremder Hunde oder Pferde ohne Gewerbe sowie das Reiten fremder Pferde sind eingeschlossen. Für größere Tiere wie eigene Hunde oder Pferde und für gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere ist dagegen eine eigene Absicherung nötig.
Häufige Fragen
Sind meine Katze und mein Kaninchen mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren wie Katzen, Kaninchen und Tauben.
Ist mein eigener Hund über die Privathaftpflicht abgesichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausgenommen sind Blinden- und Behindertenbegleithunde.
Bin ich beim Reiten eines fremden Pferdes versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde. Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind jedoch ausgeschlossen.
Sind wilde Kleintiere wie Schlangen oder Spinnen mitversichert?
Ja, bei erlaubter und nicht genehmigungspflichtiger Haltung und Hütung im Haushalt zu privaten Zwecken. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere.
Wie viele Nutztiere sind eingeschlossen?
Versichert sind 3 Hausschweine, 5 Schafe/Ziegen sowie 15 Hühner/Enten/Gänse. Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, sind ausgeschlossen.