Wie hoch die Deckung in der Privathaftpflicht der VHV ausfällt, hängt vom gewählten Tarif ab: Die pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unterscheidet sich zwischen KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV und deckt Schäden bis zu einer festgelegten Höchstgrenze ab.
- Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person): KLASSIK-GARANT NEU 30 Mio. Euro, EXKLUSIV 50 Mio. Euro.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag die VHV im Schadenfall zahlt. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei bei Personenschäden eine gesonderte Höchstgrenze je geschädigter Person gilt. Die Höhe der Summe unterscheidet sich je nach gewähltem Tarif.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Deckungssumme in der VHV Privathaftpflicht?
Im KLASSIK-GARANT beträgt die pauschale Versicherungssumme 30 Mio. Euro, im EXKLUSIV 50 Mio. Euro.
Gibt es bei Personenschäden eine Obergrenze je Person?
Ja, bei Personenschäden gilt maximal 15 Mio. Euro je geschädigte Person.
Für welche Schadenarten gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024