Mit der VHV Privathaftpflicht sind Sie bei der Sportausübung abgesichert – auch bei privater Teilnahme an Radrennen samt Training sowie beim Gebrauch von Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates und Rollschuhen. Erfahren Sie hier, welche Leistungen greifen und welche Ansprüche ausgeschlossen sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport – auch aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (inkl. privater Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu) und sonstigen nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung,
- der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer privat Sport treibt, ist über die Privathaftpflicht abgesichert – auch beim Radfahren und bei der privaten Teilnahme an Radrennen samt dem dazugehörigen Training. Ebenso gilt der Schutz für nicht selbst fahrende Landfahrzeuge wie Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhe. Nicht gedeckt sind hingegen Ansprüche im Zusammenhang mit der Jagd sowie mit Motorsport-Rennen und deren Vorbereitungstraining, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Häufige Fragen
Bin ich bei der Teilnahme an einem Radrennen versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, einschließlich der privaten Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu.
Gilt der Schutz auch für Skateboards, Inlineskates und Rollschuhe?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch sonstige nicht selbst fahrende Landfahrzeuge wie Skateboards, Inlineskates und Rollschuhe.
Ist das Training zum Radrennen mitversichert?
Ja. Neben der privaten Teilnahme an Radrennen ist auch das Training hierzu vom Versicherungsschutz erfasst.
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sowie aus der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen und dem vom Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Vorbereitungstraining, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.