Wer ist bei der VHV Privathaftpflicht mitversichert? Je nach vereinbarter Tarifvariante schließt die VHV Partner, Kinder sowie weitere Personen im Haushalt ein und verzichtet auf den Einwand der Deliktunfähigkeit.
- Ehepartner / eingetragener Lebenspartner / nicht ehelicher Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft: in allen Tarifen enthalten.
- Minderjährige Kinder / volljährige Kinder während Erstausbildung (Ausbildung und / oder Studium): in allen Tarifen enthalten.
- Personen in vorübergehender häuslicher Gemeinschaft (z. B. Au-pairs, minderjährige Übernachtungsgäste): in allen Tarifen enthalten.
- Personen in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer: in allen Tarifen enthalten.
- Kinder, Eltern, Großeltern in Pflegeeinrichtung: in allen Tarifen enthalten.
- Kein Einwand wegen Deliktunfähigkeit bei allen mitversicherten Personen (ohne Verweis auf andere Versicherer): in allen Tarifen enthalten.
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Personenschäden bis zur Versicherungssumme, Sachschäden bis 10.000 Euro bei gerichtlicher Geltendmachung: in allen Tarifen enthalten.
- Nachversicherungsschutz bei Entfallen von Mitversicherungsvoraussetzungen, NEU mind. 12 Monate: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Partner und Kinder sowie weitere Personen im Haushalt geschützt, abhängig von der gewählten Tarifvariante. Auch für nicht deliktfähige Personen wird Schutz geboten, und Ansprüche zwischen mitversicherten Personen sind in gewissem Umfang gedeckt.
Häufige Fragen
Sind meine Kinder mitversichert?
Ja, minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder während der Erstausbildung (Ausbildung und/oder Studium) sind mitversichert.
Was gilt bei Schäden durch deliktunfähige Personen?
Bei allen mitversicherten Personen wird kein Einwand wegen Deliktunfähigkeit erhoben, ohne Verweis auf andere Versicherer.
Sind Schäden zwischen mitversicherten Personen gedeckt?
Ja, für Personenschäden bis zur Versicherungssumme und Sachschäden bis 10.000 Euro bei gerichtlicher Geltendmachung.
Wie lange gilt der Nachversicherungsschutz?
Bei Entfallen der Mitversicherungsvoraussetzungen mindestens 12 Monate.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024