Wie ist Sport bei der VHV Privathaftpflicht abgesichert? Die VHV deckt die Ausübung von Sport, Gefälligkeitsschäden und die private Internetnutzung; diese Leistungen sind in allen Tarifen enthalten.
- Ausübung von Sport, inkl. Gebrauch von Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates, Teilnahme an privaten Radrennen: in allen Tarifen enthalten.
- Kein Einwand fehlender Haftung bei Gefälligkeitsschäden / Notfallhelfern (inkl. deren Aufwendungen): in allen Tarifen enthalten.
- Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung: in allen Tarifen enthalten.
- Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Sportliche Aktivitäten einschließlich Radfahren und ähnlicher Freizeitsportarten sind versichert. Auch bei Gefälligkeiten und als Notfallhelfer besteht Schutz. Zudem sind Schäden aus Internetnutzung und Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden beim Sport versichert?
Ja, die Ausübung von Sport inkl. Fahrräder, Skateboards, Inlineskates und Teilnahme an privaten Radrennen ist in allen Tarifen enthalten.
Was gilt bei Gefälligkeitsschäden?
Es wird kein Einwand fehlender Haftung bei Gefälligkeitsschäden oder Notfallhelfern erhoben, inklusive deren Aufwendungen.
Sind Schäden aus der Internetnutzung gedeckt?
Ja, elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung sowie Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sind mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024