Welche Tätigkeiten deckt die VHV Privathaftpflicht ab? Die VHV versichert Praktika, Ehrenamt, Babysitten sowie Sachschäden im beruflichen Umfeld; einige Leistungen wie nebenberufliche Selbstständigkeit unterscheiden sich je Tarif.
- Betriebspraktika / Ferienjobs / (fachpraktischer) Unterricht inkl. Schäden an Lehrmitteln (z. B. Tablets) / Work & Travel: in allen Tarifen enthalten.
- Ehrenamtstätigkeit / Freiwilligenarbeit / nicht gewerbliche Betreuung inkl. Haftpflicht der betreuten Person: in allen Tarifen enthalten.
- Tätigkeit als Tageseltern, Babysitter und Au-pair auch entgeltlich (ohne Kiga, Kita oder Hort): in allen Tarifen enthalten.
- Sachschäden unter Arbeitskollegen / Sachschäden bei Arbeitgebern bis 10.000 Euro, 150 Euro SB NEU inkl. Schäden an überlassenen Arbeitsmitteln (z. B. Laptops): in allen Tarifen enthalten.
- Selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten bis 12.000 Euro Jahresumsatz, z. B. Vertrieb von Haushaltsartikeln, Kosmetik, Verkauf auf Flohmärkten, Friseur, Fotograf, Gärtner: KLASSIK-GARANT enthalten, in EXKLUSIV nicht enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Neben klassischen Freizeitrisiken sind auch Tätigkeiten wie Betriebspraktika, Ehrenamt oder Babysitten mitversichert. Zusätzlich gibt es Schutz bei Sachschäden gegenüber Kollegen und Arbeitgebern. Nebenberufliche Selbstständigkeit ist nur im höherwertigen Tarif gedeckt.
Häufige Fragen
Ist ein Betriebspraktikum mitversichert?
Ja, Betriebspraktika, Ferienjobs, fachpraktischer Unterricht inkl. Schäden an Lehrmitteln sowie Work & Travel sind in allen Tarifen enthalten.
Sind Schäden gegenüber dem Arbeitgeber gedeckt?
Sachschäden bei Arbeitgebern und unter Arbeitskollegen sind bis 10.000 Euro mit 150 Euro SB abgedeckt, inkl. Schäden an überlassenen Arbeitsmitteln wie Laptops.
Ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit versichert?
Selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten bis 12.000 Euro Jahresumsatz sind im KLASSIK-GARANT enthalten, im EXKLUSIV nicht.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024