Die VHV Tierhaftpflicht schützt den Versicherungsnehmer als privaten Halter der im Versicherungsschein genannten Tiere vor Ansprüchen aus der gesetzlichen Haftpflicht. Wichtig ist, dass alle Tiere derselben Gattung für die Beitragsberechnung angegeben werden, während Jagdhunde mit bestehender Jagdhaftpflichtversicherung ausgenommen sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter des oder der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere. Dies gilt im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen.
Für die Beitragsberechnung müssen sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung angegeben werden.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt Schäden ab, für die man als privater Halter der im Versicherungsschein aufgeführten Tiere gesetzlich haftet. Damit der Beitrag korrekt berechnet werden kann, müssen alle Tiere derselben Gattung gemeldet werden. Kein Schutz besteht für Jagdhunde, wenn dafür bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung vorhanden ist.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über die Tierhaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter der Tiere, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Muss ich alle meine Tiere angeben?
Ja, für die Beitragsberechnung müssen sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung angegeben werden.
Sind Jagdhunde mitversichert?
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden, wenn dafür bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2024