Die VHV zahlt im Rahmen der Tierhaftpflicht KLASSIK-GARANT nur unter fünf gemeinsam erfüllten Voraussetzungen: Der unbekannt gebliebene Tierhalter oder hüter muss eine vorsätzliche Straftat begangen haben, es muss Strafanzeige gestellt worden sein, das eingestellte Ermittlungsverfahren mit schriftlichem Bescheid vorliegen und der Versicherer Einblick in die Ermittlungsakte erhalten haben. Die Höchstersatzleistung liegt bei 50.000 EUR je Versicherungsfall und jahr, auch bei mehreren entschädigungspflichtigen Personen.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person nur dann leistungspflichtig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Tierhalter oder -hüter des schadenverursachenden Tieres hat eine vorsätzliche Straftat begangen.
- Aufgrund dessen wurde vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person eine Strafanzeige gestellt.
- Das polizeiliche Ermittlungsverfahren wurde eingestellt und der schriftliche Einstellungsbescheid liegt vor.
- Der Versicherer hat Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten.
- Der Tierhalter oder -hüter des schadenverursachenden Tieres bleibt unbekannt.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr beträgt 50.000 EUR. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherer zahlt, müssen mehrere Bedingungen zusammen erfüllt sein: Der unbekannt gebliebene Tierhalter oder -hüter muss eine vorsätzliche Straftat begangen haben, es muss Strafanzeige erstattet worden sein und das Ermittlungsverfahren muss mit schriftlichem Bescheid eingestellt sein. Zusätzlich muss der Versicherer Einblick in die Ermittlungsakte bekommen haben. Die Entschädigung ist auf 50.000 EUR je Versicherungsfall und -jahr begrenzt, auch wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen leistet der Versicherer überhaupt?
Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Der Tierhalter oder -hüter hat eine vorsätzliche Straftat begangen, es wurde Strafanzeige gestellt, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt und der schriftliche Einstellungsbescheid liegt vor, der Versicherer hat Einblick in die Ermittlungsakte erhalten und der Tierhalter oder -hüter bleibt unbekannt.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall und -jahr.
Gilt die Höchstsumme auch, wenn mehrere Personen betroffen sind?
Ja, die Höchstersatzleistung von 50.000 EUR je Versicherungsfall und -jahr gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Muss der Verursacher bekannt oder unbekannt sein?
Der Tierhalter oder -hüter des schadenverursachenden Tieres muss unbekannt bleiben, damit der Versicherer leistungspflichtig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2024