Die VHV Tierhalter-Haftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT deckt tierbezogene Risiken wie Deckschäden, tierische Ausscheidungen sowie Rettungs- und Bergungskosten ab; einige Punkte wie fehlender Leinenzwang oder Welpen-Mitversicherung gelten nur für den Hund, andere wie Fohlen nur für das Pferd.
- Tierische Ausscheidungen: in allen Tarifen enthalten.
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang: bei HUND enthalten, bei PFERD nicht enthalten.
- Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt: in allen Tarifen enthalten.
- Beitragsfreie Mitversicherung der Welpen im ersten Lebensjahr: bei HUND enthalten, bei PFERD nicht enthalten.
- Beitragsfreie Mitversicherung der Fohlen im ersten Lebensjahr: bei PFERD enthalten, bei HUND nicht enthalten.
- Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 Euro: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif berücksichtigt typische Tierrisiken wie Schäden durch Ausscheidungen und Deckakte. Beim Hund gibt es keinen Leinen- oder Maulkorbzwang und Welpen sind im ersten Jahr beitragsfrei mitversichert; beim Pferd gilt dies für Fohlen. Rettungs- und Bergungskosten sind bis 10.000 Euro abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Deckschäden versichert?
Ja, Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt sind in allen Tarifen enthalten.
Sind Welpen oder Fohlen mitversichert?
Welpen sind im ersten Lebensjahr beim HUND beitragsfrei mitversichert, Fohlen entsprechend beim PFERD.
Gibt es beim Hund einen Leinenzwang?
Nein, beim HUND besteht kein Leinen- oder Maulkorbzwang; beim PFERD ist dies nicht enthalten.
Wie hoch sind Rettungs- und Bergungskosten abgedeckt?
Rettungs- und Bergungskosten werden bis 10.000 Euro übernommen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Tierhaftpflichtversicherung 2024