Die VHV Tierhalter-Haftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT deckt Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und Grundstücken sowie an beweglichen Sachen und gemieteten Anhängern bis zur Versicherungssumme ohne Selbstbeteiligung, geltend für Hund und Pferd.
- Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden, Immobilien, Grundstücken (auch Reithallen, Stallungen, Weiden) bis zur Versicherungssumme ohne SB: in allen Tarifen enthalten.
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Ferienunterkünften bis zur Versicherungssumme ohne SB: in allen Tarifen enthalten.
- Beschädigung, Vernichtung und Verlust von gemieteten, geliehenen fremden Sachen bis zur Versicherungssumme ohne SB: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an gemieteten, geliehenen Tiertransportanhängern bis zur Versicherungssumme ohne SB: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigungen an gemieteten Räumen wie Reithallen, Stallungen oder Weiden sind ebenso abgesichert wie Schäden an beweglichen Sachen in Ferienunterkünften und an geliehenen oder gemieteten Tiertransportanhängern. Diese Leistungen gelten bis zur Versicherungssumme ohne Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Sind Schäden an gemieteten Stallungen versichert?
Ja, Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden, Immobilien und Grundstücken (auch Reithallen, Stallungen, Weiden) bis zur Versicherungssumme ohne SB.
Gilt der Schutz auch in Ferienunterkünften?
Ja, Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Ferienunterkünften bis zur Versicherungssumme ohne SB.
Sind gemietete Tiertransportanhänger abgedeckt?
Ja, Schäden an gemieteten oder geliehenen Tiertransportanhängern bis zur Versicherungssumme ohne SB.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Tierhaftpflichtversicherung 2024