Die VHV Tierhaftpflicht springt mit ihrer Forderungsausfalldeckung dann ein, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und dieser Dritte den Schaden nicht ersetzen kann. Voraussetzung ist, dass die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des Dritten festgestellt wurde und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird. Dieser Fall ist der Versicherungsfall. Er gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Der wegen dieses Schadensereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil seine Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit festgestellt worden ist, und
- die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person durch einen Dritten einen Schaden erleidet. Wichtig ist, dass dieser Schaden während der Laufzeit der Versicherung eintritt. Damit ein Versicherungsfall vorliegt, muss der Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig sein und diese Unfähigkeit festgestellt worden sein. Zusätzlich muss der Versuch, die Forderung gegen den Dritten durchzusetzen, gescheitert sein.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Der schadensersatzpflichtige Dritte muss seiner Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen können, weil seine Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit festgestellt wurde, und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn muss gescheitert sein.
Sind auch mitversicherte Personen geschützt?
Ja, der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für eine mitversicherte Person, die während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2024