Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG werden Aufwendungen erstattet, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die auf Weisung des Versicherers erfolgen. Geregelt sind zudem der Ersatz für Maßnahmen gegen unmittelbar bevorstehende Versicherungsfälle sowie die Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens.
Versichert sind Aufwendungen – auch erfolglose –, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versicherers macht.
Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen geltend, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, leistet der Versicherer nur unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungsersatz. Der Ersatz erfolgt nur, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder wenn sie auf Weisung des Versicherers erfolgten.
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen.
Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position. Dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Der Versicherer hat den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers vorzuschießen.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch diesen Kostenersatz entsprechend kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden eintritt oder unmittelbar bevorsteht, darf der Versicherungsnehmer Maßnahmen ergreifen, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern; die dafür entstehenden Kosten werden vom Versicherer übernommen – bei drohenden Schäden allerdings nur, wenn die Maßnahmen verhältnismäßig und erfolgreich waren oder vom Versicherer angeordnet wurden. Der Versicherer kann auf Verlangen einen Vorschuss zahlen. Auch Kosten für die Feststellung des Schadens werden bis zur vereinbarten Höhe ersetzt, sofern sie geboten waren. Kürzt der Versicherer seine Leistung, kann er auch diese Ersatzleistungen entsprechend kürzen.
Häufige Fragen
Werden auch Kosten erstattet, wenn meine Rettungsmaßnahme letztlich keinen Erfolg hatte?
Ja, bei einem bereits eingetretenen Versicherungsfall sind auch erfolglose Aufwendungen versichert, wenn der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder sie auf Weisung des Versicherers gemacht wurden.
Zahlt der Versicherer auch, wenn ich einen drohenden Schaden abwenden will?
Bei einem unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall leistet der Versicherer nur dann Aufwendungsersatz, wenn die Aufwendungen bei nachträglicher objektiver Betrachtung verhältnismäßig und erfolgreich waren oder auf Weisung des Versicherers erfolgten.
Bekomme ich einen Vorschuss für notwendige Aufwendungen?
Ja, der Versicherer muss den für die gebotenen Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers vorschießen.
Werden die Kosten eines Feuerwehreinsatzes erstattet?
Nein, Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen sind nicht versichert, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022