Wer im Excellent-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, bekommt nach einem Schaden zahlreiche Zusatzkosten ersetzt – etwa behelfsmäßige Reparaturen, Miet-Ersatzgeräte, Hotel- und Umzugskosten, Rückreise- und Reiserücktrittskosten, psychologische Betreuung nach Einbruch oder Brand sowie die Entfernung von Wespen- und Hornissennestern. Auch Fehlalarme durch Rauchmelder, Tierarztkosten, Kinderbetreuung im Notfall und Mehrkosten durch Preissteigerungen oder Technologiefortschritt sind mit klaren Höchstgrenzen abgedeckt.
Können nach einem Schadenfall Reparaturen nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich die Beschaffung eines Ersatzteiles verzögert, ersetzt der Versicherer im Excellent-Schutz die hierfür anfallenden Kosten.
Bewachungskosten
Im Excellent-Schutz werden angefallene Kosten für die Bewachung versicherter Sachen längstens für die Dauer von 10 Tagen ersetzt.
Fehlalarm durch Rauchmelder
Der Versicherer ersetzt die nachgewiesenen Kosten:
- eines Feuerwehreinsatzes;
- für die Beseitigung von Schäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in die versicherte Wohnung.
Voraussetzung ist, dass diese Kosten dadurch entstehen, dass Rauchmelder, die nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht wird.
Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz auf max. 1.000,- EURO begrenzt.
Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten
Im Excellent-Schutz sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten in gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern mitversichert. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
Wurden infolge eines Versicherungsfalles Haushaltsgeräte beschädigt oder zerstört oder sind diese abhandengekommen und ist eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich, so sind im Excellent-Schutz die tatsächlich entstandenen Kosten für vergleichbare Mietgeräte vom Versicherungsschutz gedeckt.
Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestimmungen sind: Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder -truhe, Herd / Ofen, Geschirrspülmaschine.
Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
Der Versicherer ersetzt im Excellent-Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder beruflich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von 6 Wochen.
Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs- / Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Reiserücktrittskosten nach einem Schaden
Der Versicherer erstattet anfallende Stornogebühren einer bereits gebuchten Urlaubsreise für den Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wenn dieser wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubsreise nicht antreten kann. Der Versicherungsfall muss innerhalb einer Woche vor Reiseantritt eingetreten sein. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 10.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 3.500,- EURO begrenzt. Der Versicherer leistet nur, sofern für den Schadenfall nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der bereits gebuchten Urlaubsreise bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Umzugskosten nach einem Schaden
Im Excellent-Schutz werden angefallene Kosten für einen nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendigen Umzug ersetzt, weil ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten ist oder weil die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Sachverständigenkosten
Bei einer Schadenhöhe von über 5.000,- EURO werden dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens die Sachverständigenkosten im Excellent-Schutz ersetzt.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Kostenpauschale
Ab einer Gesamtentschädigung je Versicherungsfall in Höhe von 1.000,- EURO kann im Excellent-Schutz eine pauschale Leistung in Höhe von 50,- EURO für persönliche Auslagen beantragt werden.
Hotelkosten
Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung sind im Excellent-Schutz ohne zeitliche Begrenzung bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, sofern die ansonsten ständig bewohnte Wohnung aufgrund des versicherten Hausratschadens unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Nebenkosten, wie z. B. Frühstück und Telefon.
Erweiterte Lagerkosten
Lagerkosten sind längstens für die Dauer von 12 Monaten versichert.
Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für die dadurch entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und Gas. Dieser Mehrverbrauch ergibt sich aus dem Vergleich mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Rechnungen des Wasser- bzw. Energieversorgungsunternehmens vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Einschluss von Tierarztkosten
Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, sind im Excellent-Schutz mitversichert. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere
Im Excellent-Schutz sind Schäden am Hausrat auch dann versichert, wenn diese durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild sowie Federwild gemäß Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählen, innerhalb des Versicherungsortes beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Aufgrund eines solchen Ereignisses werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Reinigung ersetzt.
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 10.000,- EURO begrenzt.
Kinderbetreuung im Notfall
Im Excellent-Schutz werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese nach einem versicherten Schaden erforderlich war.
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine Höhe von 1.500,- EURO übersteigt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 350,- EURO begrenzt.
Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub, Brand
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass während der Wirksamkeit dieser Versicherung ein leistungspflichtiger Brandschaden, ein Einbruchdiebstahlschaden oder ein Raub eingetreten ist und der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person dadurch eine psychische Schädigung erlitten hat.
Die Kosten für das Erstgespräch bei einem Psychologen / Psychotherapeuten werden ersetzt, wenn die Krankenkasse / der Krankenversicherer des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person eine Erstattung ablehnt und dieser Psychologe / Psychotherapeut bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür geeignet ist. Die Behandlung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem versicherten Ereignis beginnen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500,- EURO begrenzt.
Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
Sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht, leistet der Versicherer Entschädigung für die fachgerechte Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, wenn sich diese am Versicherungsort befinden.
Die Entfernung und Umsiedlung des Nests muss durch den Versicherungsnehmer beantragt und von der Naturschutzbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde der Stadt oder des Landkreises genehmigt werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 300,- EURO begrenzt.
Mehrkosten durch Preissteigerungen
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Art und Güte möglichst nahe kommt.
Was bedeutet das konkret?
Der Excellent-Schutz übernimmt nach einem Hausratschaden viele zusätzliche Kosten, die über den reinen Sachschaden hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel behelfsmäßige Reparaturen, Mietgeräte als Ersatz, Hotel- und Umzugskosten, Rückreise- und Reiserücktrittskosten, Kinderbetreuung, psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub oder Brand sowie die Entfernung von Wespen- und Hornissennestern. Für viele dieser Leistungen gelten feste Höchstbeträge und bestimmte Voraussetzungen, etwa eine Mindestschadenhöhe oder das Einholen von Weisungen beim Versicherer.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist?
Ja, Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung sind ohne zeitliche Begrenzung bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn die ständig bewohnte Wohnung durch den versicherten Hausratschaden unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Nebenkosten wie Frühstück und Telefon sind ausgeschlossen.
Ab welcher Schadenhöhe gelten Versicherungsfälle bei Rückreise- und Reiserücktrittskosten als erheblich?
Bei den Rückreisekosten ist ein Versicherungsfall erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EURO übersteigt. Bei den Reiserücktrittskosten liegt die Grenze bei voraussichtlich über 10.000 EURO. In beiden Fällen muss zusätzlich die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig sein.
Sind Fehlalarme durch einen Rauchmelder abgedeckt?
Ja, der Versicherer ersetzt bis zu 1.000 EURO die nachgewiesenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes sowie für die Beseitigung von Schäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr, wenn ein fachgerecht eingebauter und funktionsfähiger Rauchmelder wegen eines technischen Defekts Alarm gibt. Fehlalarme durch Tabakrauch, Kochdünste und Ähnliches sind nicht versichert.
Übernimmt der Excellent-Schutz die Kosten für die Entfernung eines Wespennests?
Ja, für die fachgerechte Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern am Versicherungsort wird bis zu 300 EURO je Versicherungsfall geleistet, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Die Entfernung und Umsiedlung muss vom Versicherungsnehmer beantragt und von der Naturschutzbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde genehmigt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022