Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung versichert, also alle Sachen, die dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dienen – einschließlich Wertsachen, bestimmter Ein- und Anbaumöbel, Antennen, Markisen, Booten, Gleitschirmen sowie Haustieren. Der Versicherungsort umfasst die Wohnräume, Balkone, Nebengebäude und Garagen, während Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und anderweitig versicherte Sachen ausdrücklich ausgenommen sind.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Hausrat ist auch dann versichert, wenn er infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- darüber hinaus auch privat genutzte Garagen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind bei den in das Gebäude eingefügten Sachen genannt.
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Werden ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in dessen Eigentum übergegangene Sachen durch den Mieter ersetzt – auch durch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht als versicherter Hausrat genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht als versicherter Hausrat genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind grundsätzlich alle Gegenstände des privaten Haushalts, die sich in der im Versicherungsschein genannten Wohnung befinden. Dazu zählen auch Wertsachen, Bargeld, bestimmte Ein- und Anbaumöbel, Antennen, Markisen, Boote, Gleitschirme sowie Haustiere. Zum Versicherungsort gehören neben den Wohnräumen auch Balkone, Terrassen, Nebengebäude, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume und bestimmte Garagen. Nicht versichert sind unter anderem Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge, fremder Hausrat von Mietern sowie anderweitig versicherte oder elektronisch gespeicherte Sachen und Daten.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch versichert, wenn ich ihn wegen eines Schadens aus der Wohnung schaffe?
Ja. Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang damit zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Gehören Balkon, Garage und Kellerräume zum Versicherungsort?
Ja. Zum Versicherungsort zählen unter anderem Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrradkeller oder Waschkeller. Auch privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsortes sind einbezogen, wobei die Entschädigung auf den vereinbarten Betrag begrenzt ist.
Ist mein Auto über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von ihrer Versicherungspflicht, ebenso wenig deren Teile und Zubehör, soweit sie nicht ausdrücklich als versicherter Hausrat genannt sind.
Zählen Einbauküche und Einbaumöbel zum versicherten Hausrat?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören dazu, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt. Eine abweichende Vereinbarung über die Gefahrtragung muss der Versicherungsnehmer nachweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022