Der Hausratschutz der Ammerländer Versicherung VVaG greift dank der Außenversicherung auch dann, wenn versicherte Sachen sich vorübergehend – bis zu drei Monate – außerhalb des Versicherungsortes befinden, und zwar weltweit. Geschützt ist Eigentum des Versicherungsnehmers oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen, etwa bei Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst, sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm und Hagel innerhalb bestimmter Grenzen. Für die Entschädigung gelten dabei feste Höchstbeträge.
Versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass diese Sachen Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person außerhalb der Wohnung auf, um eine Ausbildung zu absolvieren oder den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000,- EURO begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung sorgt dafür, dass Ihr Hausrat weltweit geschützt bleibt, wenn er sich für kurze Zeit außerhalb des Versicherungsortes befindet. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von höchstens drei Monaten – bei Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst so lange, bis ein eigener Hausstand entsteht. Schutz besteht unter anderem bei Einbruchdiebstahl, Raub sowie bei Sturm und Hagel innerhalb von Gebäuden. Die Leistung ist auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 EURO, begrenzt, und für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzliche Grenzen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt mein Hausrat außerhalb der Wohnung als vorübergehend versichert?
Versicherte Sachen sind weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Was gilt für Kinder in Ausbildung oder Personen im Wehr- oder Zivildienst?
Halten sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Bis zu welcher Höhe wird im Rahmen der Außenversicherung entschädigt?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 EURO. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen.
Sind Sturm- und Hagelschäden auch im Freien mitversichert?
Nein. Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022