Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gelten für Wertsachen besondere Entschädigungsgrenzen: Grundsätzlich sind je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Als Wertsachen zählen unter anderem Bargeld, Urkunden und Sparbücher, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Sachen aus Gold und Platin, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten über 100 Jahre. Befinden sich Wertsachen außerhalb eines anerkannten, verschlossenen Wertschutzschranks, gelten deutlich niedrigere Prozentgrenzen – etwa 2 Prozent für Bargeld, 3 Prozent für Urkunden und 10 Prozent für Schmuck und Edelmetalle.
Versicherte Wertsachen
Als versicherte Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte);
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht bereits genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Sie weisen als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen gibt es in der Hausratversicherung eine gesonderte Obergrenze: Sie beträgt grundsätzlich 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Als Wertsachen zählen unter anderem Bargeld, Urkunden, Schmuck, Edelmetalle, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten über 100 Jahre. Wer solche Werte nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, erhält im Schadenfall nur niedrigere Anteile ersetzt – etwa 2 Prozent für Bargeld, 3 Prozent für Urkunden und 10 Prozent für Schmuck und Edelmetalle. Ein Wertschutzschrank muss dabei anerkannt sein und bestimmte Anforderungen an Gewicht oder Verankerung erfüllen.
Häufige Fragen
Was gilt als Wertsache in der Hausratversicherung?
Zu den versicherten Wertsachen zählen Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin. Ebenso gehören dazu Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Silbersachen sowie Antiquitäten über 100 Jahre – ausgenommen Möbelstücke.
Bis zu welcher Höhe werden Wertsachen ersetzt?
Für Wertsachen gilt grundsätzlich eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Grenzen gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Befinden sich Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt: auf 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und Geldkartenbeträge, auf 3 Prozent für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere sowie auf 10 Prozent für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin – jeweils höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Ein Wertschutzschrank muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Als freistehender Schrank muss er mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorgaben fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022