Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung nicht zufrieden ist, kann sich an den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle wenden, bei online geschlossenen Verträgen die EU-Plattform nutzen, die BaFin als Aufsicht einschalten, den Rechtsweg beschreiten oder direkt das interne Beschwerdemanagement in Westerstede kontaktieren.
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen mehrere Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Sie erreichen ihn wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online abgeschlossen haben, zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/cosumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit der Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an den Versicherer wenden. Die interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- - Beschwerdemanagement -
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit dem Versicherer nicht zufrieden sind, haben Sie mehrere Wege, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten oder – bei online abgeschlossenen Verträgen – die EU-Onlineplattform nutzen. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden, den Rechtsweg beschreiten oder direkt das interne Beschwerdemanagement des Versicherers kontaktieren.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
Ihnen stehen mehrere Wege offen: der Versicherungsombudsmann, bei online geschlossenen Verträgen die EU-Onlineplattform, die Aufsichtsbehörde BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Kostet die Schlichtung beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die zuständige Aufsichtsbehörde, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten wenden können.
Was gilt, wenn ich den Vertrag online abgeschlossen habe?
Als Verbraucher können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die EU-Plattform wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022