Wer bei der Ammerländer Ammerländer Versicherung VVaG Versicherung eine Hausratversicherung mit Excellent-Schutz abgeschlossen hat, erhält zusätzlichen Schutz bei weiteren strafbaren Handlungen und Cyber-Risiken: erstattet werden unter anderem Telefonmehrkosten nach Einbruch, Schäden durch Vandalismus nach Einschleichen, Trickdiebstahl, Scheck- und Kreditkartenmissbrauch, Graffiti sowie Vermögensschäden durch Online-Handel-Betrug, Phishing, Pharming und Skimming und Kosten für die Datenrettung. Für viele dieser Leistungen gelten feste Höchstgrenzen, Fristen und besondere Obliegenheiten.
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon vom Täter benutzt, ersetzt der Versicherer im Excellent-Schutz die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Vandalismus nach Einschleichen
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Täter durch Einschleichen Einlass verschafft hat und versicherte Sachen zerstört oder beschädigt.
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl gilt im Excellent-Schutz mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz auf maximal 5.000,- Euro begrenzt.
Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort)
Bei einem versicherten Raub besteht im Excellent-Schutz auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Die geltenden Entschädigungsgrenzen bleiben dabei unverändert.
Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz auf maximal 10.000,- Euro begrenzt.
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Abgrenzung zur Staatshaftung:
- Ein Anspruch auf Entschädigung durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- In diesen Fällen erstreckt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Der Versicherer leistet im Excellent-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Der Versicherer leistet im Excellent-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Böswillige Beschädigung durch Graffiti
Hausratgegenstände sind auch gegen böswillige Beschädigungen durch Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten ausgeführt wurden.
Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz)
Im Excellent-Schutz sind Vermögensschäden mitversichert, die dem Versicherungsnehmer als Käufer einer nicht gelieferten Ware im Internet entstehen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
- Die Ware wurde ausschließlich für den privaten Gebrauch über das Internet bestellt und bezahlt. Der Verkäufer muss zudem mit seiner Geschäfts- bzw. Privatadresse in Deutschland gemeldet sein.
- Die bestellte Ware ist mindestens 14 Tage nach vereinbartem Liefertermin nicht eingetroffen. Darüber hinaus muss der Versicherungsnehmer den Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung von weiteren 14 Tagen erfolglos zur Lieferung der Ware aufgefordert haben.
- Eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen ist erfolglos geblieben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Kaufverträge über:
- Bargeld (auch digitale Währungen, Münzen und Medaillen), Briefmarken und sonstige Wertsammlungen, Gutscheine, Eintrittskarten für Veranstaltungen, Telefon- und Chipkarten;
- Waren, die über Portale angeboten werden, bei denen nur die Kaufanbahnung online erfolgt (z. B. Kleinanzeigen und Inserate);
- Dienstleistungen (z. B. Internet-, Strom- und Gasverträge) sowie Downloads, verderbliche Waren, Medikamente, Tiere und Kraftfahrzeuge;
- sittenwidrige und illegale Geschäfte, über das Darknet bestellte Ware sowie Kapital- und Spekulationsgeschäfte;
- Rechte, auch wenn diese in einer Urkunde oder einem Datenträger verbrieft sind.
Kein Versicherungsschutz besteht zudem für Vermögensschäden durch anderweitig eingebundene Versanddienstleister oder Online-Bezahlsysteme, die zum Ersatz verpflichtet sind.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft auszuhändigen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 3.500,- Euro begrenzt. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 50,- Euro je Schadenfall.
Vermögensschäden durch Phishing und Pharming (Cyber-Schutz)
Im Excellent-Schutz sind Vermögensschäden durch privates Online-Banking infolge von Phishing oder Pharming mitversichert.
- Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mithilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis aus. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
- Pharming im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter mithilfe einer Schadsoftware Manipulationen auf dem Rechner von arglosen Dritten durchführen. Beim Aufruf einer Website wird die Bildschirmmaske durch eine betrügerische Eingabemaske ersetzt, und der Täter erlangt so vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten.
Versicherungsschutz besteht, wenn durch Phishing oder Pharming unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank des Versicherungsnehmers diese ausführt. Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar daraus resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages. Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, die der Versicherungsnehmer in der versicherten Wohnung oder über ein eigenes, geeignetes elektronisches Gerät durchführt. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist zudem, dass die Bank dabei einen aktuellen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwendet.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten sind nicht mitversichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. Ä.) sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Besondere Obliegenheiten:
- Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektronischen Geräte, die zum Online-Banking genutzt werden, mit einer Firewall oder anderen geeigneten Antiviren- bzw. Sicherheits-Programmen gegen unberechtigten Zugriff geschützt sind. Die Software ist regelmäßig zu prüfen und auf dem neuesten Stand zu halten.
- Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer insbesondere: bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen; die kontoführende Bank ermächtigen, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen; den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den vorgesehenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 3.500,- Euro begrenzt.
Vermögensschäden durch Skimming (Cyber-Schutz)
Versichert sind im Excellent-Schutz auch Vermögensschäden durch Skimming.
Als Skimming gilt ein Verfahren, bei dem Täter Geldautomaten manipulieren, um Kontodaten auszulesen und abzuspeichern. Mit den auf kriminelle Art erlangten Daten werden Kopien von Zahlungskarten gefertigt, um Geld von den Konten argloser Dritter abzuheben.
Besondere Obliegenheiten:
- Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer insbesondere: bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen; die kontoführende Bank ermächtigen, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen; den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den vorgesehenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Die Entschädigung ist auf maximal 3.500,- Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Eine Entschädigung erfolgt subsidiär zu dem kontoführenden Institut.
Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
Versichert sind im Excellent-Schutz die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sogenannte Raubkopien), sowie für Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens sind versichert.
Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Sowohl der Erwerb als auch der Schadenaufwand sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.
Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz auf maximal 3.500,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Excellent-Schutz erweitert die Hausratversicherung um zahlreiche zusätzliche Gefahren rund um Kriminalität und digitale Risiken. Abgedeckt sind unter anderem Telefonmehrkosten nach Einbruch, Vandalismus nach Einschleichen, Karten-Missbrauch, Trickdiebstahl, Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Graffiti sowie Vermögensschäden aus Online-Handel-Betrug, Phishing, Pharming und Skimming und die Kosten der Datenrettung. Für viele dieser Leistungen gelten feste Höchstbeträge, teils eine Selbstbeteiligung, bestimmte Fristen und Obliegenheiten wie die Anzeige bei der Polizei. Werden die Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz bzw. teilweise leistungsfrei sein.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der Versicherer bei Online-Handel-Betrug und gilt eine Selbstbeteiligung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 3.500,- Euro begrenzt. Zusätzlich gilt eine Selbstbeteiligung von 50,- Euro je Schadenfall.
Welche Fristen muss ich beim Online-Handel-Betrug einhalten, damit gezahlt wird?
Die Ware muss mindestens 14 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin ausgeblieben sein. Danach muss der Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung von weiteren 14 Tagen erfolglos zur Lieferung aufgefordert werden, und auch eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises mit einer Frist von nochmals 14 Tagen muss erfolglos geblieben sein.
Sind Schäden durch Phishing beim Online-Banking abgedeckt?
Ja, Vermögensschäden durch privates Online-Banking infolge von Phishing oder Pharming sind im Excellent-Schutz bis maximal 3.500,- Euro je Versicherungsfall und -jahr mitversichert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die genutzten Geräte durch Firewall bzw. aktuelle Sicherheitssoftware geschützt werden.
Werden bei den Datenrettungskosten auch neue Lizenzen ersetzt?
Nein. Versichert sind die Kosten der technischen Wiederherstellung von Daten und Programmen, nicht die Wiederbeschaffung. Kosten für einen neuerlichen Lizenzerwerb sowie Wiederherstellungskosten für Raubkopien oder auf Rücksicherungs- bzw. Installationsmedien vorgehaltene Daten werden nicht erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022