Bei der Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt die Hausratversicherung Schäden an versicherten Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub entstehen – auch beim Versuch einer solchen Tat. Wann ein Einbruchdiebstahl vorliegt, etwa beim Einsteigen, dem Aufbrechen von Behältnissen oder dem Gebrauch falscher Schlüssel, und wann Raub durch angewendete oder angedrohte Gewalt gilt, ist hier genau festgelegt.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden:
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Raub
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn nur der Versuch einer solchen Tat vorliegt.
Einbruchdiebstahl
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb:
- in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels eindringt, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde (falscher Schlüssel), oder mittels anderer Werkzeuge eindringt. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
- in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
- aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte.
- in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der beim Raub genannten Mittel (angewendete oder angedrohte Gewalt) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.
- mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet.
- in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er – innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte. Voraussetzung ist, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.
Vandalismus nach einem Einbruch
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der beim Einbruchdiebstahl bezeichneten Arten (Einbrechen/Einsteigen/Eindringen mit falschem Schlüssel oder Werkzeug, Eindringen mit durch Einbruch oder Raub erlangten richtigen Schlüsseln oder Eindringen mit durch Diebstahl erlangtem richtigem Schlüssel) in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Raub
Ein Raub liegt vor, wenn:
- gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
- der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll. Bei mehreren Versicherungsorten gilt dies für denjenigen Versicherungsort, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird.
- dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache – wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt – beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das Heranschaffen nur innerhalb des Versicherungsortes erfolgt, an dem die Tathandlungen nach den Raub-Regelungen verübt wurden.
Nicht versicherte Schäden
Die Versicherung erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden, die durch weitere Elementargefahren verursacht werden:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdfall
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub verloren gehen, zerstört oder beschädigt werden – auch beim bloßen Versuch. Ein Einbruchdiebstahl setzt voraus, dass sich der Täter etwa durch Einbrechen, Einsteigen oder mit falschen Schlüsseln bzw. Werkzeugen Zugang verschafft. Von Raub spricht man, wenn Gewalt angewendet oder angedroht wird oder der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls oder Ohnmacht seine Widerstandskraft verliert. Schäden durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Zählt ein Trickdiebstahl als Raub?
Nein. Wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden, liegt kein Raub vor, sondern einfacher Diebstahl bzw. Trickdiebstahl. Für Raub muss Gewalt angewendet oder angedroht werden.
Reicht es für einen Einbruchdiebstahl aus, dass Sachen verschwunden sind?
Nein. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels gilt nicht schon dann als bewiesen, wenn nur feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. Es müssen die genannten Voraussetzungen des Einbruchdiebstahls erfüllt sein.
Was gilt, wenn der Täter mit einem gestohlenen richtigen Schlüssel eindringt?
Das ist ein Einbruchdiebstahl, sofern weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hat.
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Erdbeben mitversichert?
Nein. Schäden durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch sind ausgeschlossen – unabhängig von mitwirkenden Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022