Wer beim Excellent-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung sein Fahrrad oder E-Bike gestohlen bekommt, erhält Ersatz, wenn das Rad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert war und der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurde. Der erweiterte Diebstahlschutz greift außerdem bei Diebstahl aus verschlossenen Kfz und Dachboxen, bei einfachem Diebstahl von Gartenmöbeln, Waschmaschinen, Skulpturen, Kleinvieh, Kinderspielgeräten sowie am eitsplatz, auf Reisen und im Krankenhaus – jeweils mit eigenen Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sogenannte E-Bikes / Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie für Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl.
Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad / den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall
- Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der entwendeten Fahrräder / Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er eine Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten zur Sicherung des Fahrrads oder zur Diebstahlanzeige, so ist der Versicherer nach den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Eine höhere prozentuale Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden und ist auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- Euro.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen
Ein Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der Dieb den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges oder -anhängers oder eine auf dem Kraftfahrzeug montierte verschlossene Dachbox, in dem oder der sich versicherte Sachen befinden, aufbricht oder mittels Schlüssel öffnet, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel), oder mittels anderer Werkzeuge öffnet. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. Ausgeschlossen bleibt der Diebstahl aus Wohnwagen und Wohnmobilen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Behältnisse fest umschlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als feste Umschließung.
Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet.
Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
Im Excellent-Schutz besteht Versicherungsschutz für Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter- / Sommerreifen inklusive der Felgen bei Einbruchdiebstahl und Brand. Das Gleiche gilt für nicht montierte Kindersitze und Dachboxen.
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus anderen Versicherungsverträgen erlangt werden kann und der Schaden am Versicherungsort eingetreten ist. Als Versicherungsort gilt auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb des Wohnortes befindet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Einfacher Diebstahl
Der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Grills, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern ist im Excellent-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern
Der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist im Excellent-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren.
Einfacher Diebstahl von fest verankerten Skulpturen
Der einfache Diebstahl von fest verankerten Skulpturen ist im Excellent-Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Excellent-Schutz auf 3 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten
Der einfache Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten ist im Excellent-Schutz auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und / oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten
Der einfache Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten ist im Excellent-Schutz mitversichert, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden. Fahrräder gelten nicht als Kinderspiel- und Sportgeräte im Sinne der Klausel.
Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen
Im Excellent-Schutz ist der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und, sofern vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder das Kennzeichen zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er eine Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
Seniorenschutz – Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen sowie Taschendiebstahl
Für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben, gilt der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und Gebissen sowie der Taschendiebstahl als mitversichert.
Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme, maximal 1.500,- Euro begrenzt. Es wird der Zeitwert entschädigt. Ausgeschlossen bleiben beim Taschendiebstahl Wertsachen.
Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 250,- Euro je Schadenfall.
Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt
Der einfache Diebstahl von Gepäckstücken (Koffer) und deren Inhalt auf Fernreisen (außerhalb Europas) ist bis 3 % der vereinbarten Versicherungssumme im Excellent-Schutz mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Nicht versichert sind Wertsachen, Mobiltelefone, elektronische Geräte, Organizer, Computer sowie der Inhalt von Handtaschen oder Tragetaschen.
Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 100,- Euro je Schadenfall.
Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten
Im Excellent-Schutz ist der einfache Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150,- Euro begrenzt.
Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt / während Kurzzeitpflege
Der Versicherer leistet im Excellent-Schutz auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhausaufenthalt / Kuraufenthalt / Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis maximal 3 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme, für Bargeld auf maximal 200,- Euro begrenzt.
Diebstahl am Arbeitsplatz
Im Excellent-Schutz ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
Versicherungsschutz besteht außerdem bei Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet. Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) werden zum Zeitwert entschädigt.
Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
Als Einbruch gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt. Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen / Schlafwagenabteilen
Im Excellent-Schutz ist Einbruchdiebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten sowie elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer werden bis 1.000,- Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Excellent-Schutz erweitert die Hausratversicherung deutlich beim Thema Diebstahl. Neben Fahrrädern und E-Bikes sind unter anderem der Diebstahl aus verschlossenen Fahrzeugen und Dachboxen, einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Waschmaschinen, Skulpturen, Kinderspielgeräten und Kleinvieh sowie Diebstahl am Arbeitsplatz, auf Reisen, im Krankenhaus oder aus Schiffskabinen mitversichert. Für die einzelnen Fälle gelten jeweils eigene Höchstbeträge, prozentuale Grenzen und teils Selbstbeteiligungen. Wer Ansprüche stellen will, muss bestimmte Pflichten einhalten – etwa das Fahrrad abschließen, den Diebstahl bei der Polizei melden und Belege aufbewahren.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs gegen Diebstahl mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Fahrräder – auch Elektrofahrräder (E-Bikes / Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie auf Fahrradanhänger. Mit dem Fahrrad verbundene und regelmäßig seinem Gebrauch dienende Sachen sind mitversichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Was muss ich beim Fahrraddiebstahl tun, um Ersatz zu bekommen?
Sie müssen das Fahrrad bei Nichtgebrauch mit einem verkehrsüblichen Schloss sichern, im Schadenfall Kaufbelege sowie Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer vorlegen und den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass das Rad nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung beim Fahrraddiebstahl?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Eine höhere prozentuale Grenze kann vereinbart werden und ist auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- Euro.
Gilt der Schutz auch bei Diebstahl aus dem Auto?
Ja, bei Diebstahl aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder -anhängers sowie aus einer montierten, verschlossenen Dachbox besteht Schutz, wenn diese fest umschlossen sind. Planen oder Persenninge gelten nicht als feste Umschließung. Ausgeschlossen sind Diebstähle aus Wohnwagen und Wohnmobilen sowie Wertsachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Excellent 2022